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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nachfolgend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) TNT Innight GmbH & Co. KG
Stand: Oktober 2007
1. Allgemeines
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TNT Innight GmbH & Co. KG (folgend: Innight) finden auf alle Aufträge Anwendung, die der Innight erteilt werden, gleichgültig ob es sich um Speditions‑, Fracht- oder Lagergeschäfte handelt. Alle Aufträge, auch von Nichtkaufleuten, werden ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Vereinbarungen erbracht. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Verträge, selbst wenn nicht nochmals auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Innight hingewiesen wird. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Innight. Die Fahrer sind zur Entgegennahme oder Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen nicht bevollmächtigt.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen, auf die sich Innight und die von Innight beauftragten Unternehmen berufen können. Daher weist Innight ausdrücklich auf den Abschluss einer ausreichenden Transportversicherung hin.
- Der Hinweis auf Änderungen der AGB erfolgt auf der Rechnung. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Auftraggeber der jeweiligen Änderung nicht innerhalb eines Monats ab Rechnungsdatum widerspricht.
- Die Wahl der Beförderungsart, des -mittels und des -weges erfolgt durch Innight nach beliebigem Ermessen.
- Ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die in den Geschäftsräumen der Innight ausliegenden produktbegleitenden Informationen (Produktblätter). Diese Unterlagen werden Ihnen auf Wunsch gerne durch Ihre Innight-Niederlassung zugesandt.
2. Zustellung
- Abweichungen von den nachstehenden Regel-Zustellzeiten sind nur nach vorheriger schriftlicher
Vereinbarung möglich.
Für die Zustellung von Sendungen auf Nord- und Ostseeinseln, die nicht durch eine Brücke mit dem Festland verbunden sind, wird ein Aufschlag von netto 1,50 EURO je kg, jedoch mindestens netto 10,00 EURO pro Sendung berechnet. Eine Laufzeitzusage erfolgt in diesen Fällen nicht. - Die Zustellung im Nachtexpress erfolgt von Dienstag bis Samstag in der Regel bis spätestens
08:00 Uhr am nächsten Morgen und, soweit nicht anders vereinbart, in Abwesenheit des Empfängers.
Eine Zustellung an Feiertagen erfolgt nur, wenn die Abholung beim Absender zwischen Montag
und Freitag erfolgte. Ausgeschlossen hiervon sind Feiertage, die auf einen Sonntag fallen. Gesonderte
Vereinbarungen haben in Textform zu erfolgen. Bei bundesuneinheitlichen Feiertagen
erfolgt die Zustellung am darauf folgenden Werktag, wenn der Empfänger sich in einem Feiertagsgebiet
(Land oder Bundesland) befindet.
Die Zustellung der Sendungen erfolgt in der Weise, dass Innight diese auf einem vom Auftraggeber oder Empfänger bestimmten Platz abstellt. Die Bestimmung hat mindestens in Textform zu erfolgen. Handelt es sich dabei nicht um ein ausreichend großes, diebstahlsicheres, für unbefugte Dritte nicht zugängliches Depot, so erfolgt die Zustellung durch Abstellung der Sendung an einem anderen, vom Auftraggeber oder Empfänger ebenfalls mindestens in Textform zu benennenden Ort. Wird auch ein solcher Ort nicht benannt, so ist Innight berechtigt, die Sendung nach freiem Ermessen beim Empfänger abzustellen oder von der Zustellung abzusehen. Das erhöhte Verlustrisiko, das dadurch entsteht, dass kein Depot zur Verfügung steht, trägt der Auftraggeber. Die im letzteren Falle erforderliche Rückführung der Sendung zur nächstgelegenen Innight-Niederlassung oder zum Auftraggeber erfolgt auf Kosten des Auftraggebers. Auch im Übrigen gilt § 419 HGB.
Wird eine Sendung retourniert, weil kein Depot zur Verfügung stand, haftet Innight nicht für Schäden, die aus einer verspäteten Ablieferung entstehen. Bei Transportgut, das ohne Vorhandensein eines Depots abgeliefert wird, insbesondere falls und soweit dies auf Weisung des Auftraggebers oder in dessen Einverständnis geschieht, ist die Haftung der Innight, ihrer Leute und der Personen, derer sich Innight zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten bedient, für Verlust, Beschädigung und sonstige Folge- bzw. Vermögensschäden ausgeschlossen, es sei denn, dass das Gut bzw. die Sendung durch Innight bzw. den beauftragten Frachtführer/Fahrer nachweislich schuldhaft nicht, nicht vollständig oder beschädigt abgeliefert worden ist; dieser Beweis obliegt dem Auftraggeber bzw. dem Empfänger.
Einmal vereinbarte Abstellplätze, Depots oder benannte Plätze sind solange als Abstell-/Zustellort vereinbart, bis der Auftraggeber Innight eine anders lautende Weisung mindestens in Textform - erteilt. Mit dem Abstellen des Gutes bzw. der Sendung am vereinbarten Abstellplatz endet die Obhut von Innight bzw. ihrer Erfüllungsgehilfen am Gut bzw. an der Sendung.
Innight darf die Zustellung auch durch ein vom beauftragten Frachtführer/Fahrer abgezeichnetes Ablieferprotokoll oder Begleitpapier nachweisen oder mittels eines manuellen Eintrags in das Sendungsverfolgungssystem, falls und soweit die Ablieferung zuvor vom beauftragten Frachtführer/Fahrer ihr gegenüber telefonisch bestätigt wurde. Innight sendet dem Auftraggeber den von ihr veranlassten Abliefernachweis auf Verlangen in Kopie. - Die Zustellung im Tagexpress erfolgt Montag bis Freitag in der Regel zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr. Die Zustellung am Samstag zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr erfolgt nach Vereinbarung und gegen Zuschlag. An Sonn- und Feiertagen erfolgt keine Zustellung. Die Zustellung erfolgt an den Empfänger oder sonstige Personen, von denen nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind. Hierzu zählt insbesondere jede im Geschäft oder Haushalt des Empfängers anwesende Person. Wird eine solche Person nicht angetroffen, erfolgt die Zustellung an einen sonstigen Hausbewohner oder Hausnachbarn.
3. Von der Beförderung ausgeschlossene Güter
- Innight übernimmt keine Aufträge, die sich auf folgende Güter beziehen:
Edelmetalle, Schmuck, Edelsteine, Geld, Münzen, Wertpapiere, Antiquitäten, Kunstgegenstände, Brief- oder andere Wertmarken, Unikate und andere Güter von außergewöhnlich hohem Wert; Ausschreibungsunterlagen; lebende Tiere und lebende Pflanzen, leicht verderbliche Güter und temperaturempfindliche Waren sowie sterbliche Überreste; Sendungen, die dem Beförderungsmonopol der Post unterliegen; Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen oder besondere Einrichtungen, Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern würden; Sendungen im Rahmen der internationalen Luftfracht, deren Inhalte von der ICAO (Internationalen Civil Aviation Organisation), der IATA (Internationaler Verband der Luftverkehrsgesellschaften) oder einer zuständigen Behörde oder anderen Organisationen mit einem Beförderungsausschluss oder Auflagen belegt sind.
Für Beförderungsausschlüsse gefährlicher Güter gilt Ziffer 4. - Sämtliche Schäden, die Innight dadurch entstehen, dass der Auftraggeber Innight bzw. dem beauftragten Frachtführer/Fahrer gemäß Abs. 1 vom Transport ausgeschlossene Sendungen übergibt, sind durch den Auftraggeber zu ersetzen, es sei denn, Innight bzw. der Frachtführer/Fahrer wusste oder hätte wissen können und müssen, dass der Auftraggeber vom Transport ausgeschlossene Güter bzw. Sendungen übergibt.
- Soweit Innight gemäß Abs. 1 von der Beförderung ausgeschlossene Güter ohne entsprechende Ankündigung zum Transport übergeben werden, ist die Haftung von Innight insoweit ausgeschlossen, es sei denn, Innight wusste oder hätte wissen müssen, dass sie von der Beförderung ausgeschlossene Güter gemäß Ziffer 3 transportiert. Wusste Innight oder hätte wissen müssen, dass solche von der Beförderung ausgeschlossene Güter transportiert werden, haftet Innight nur im Rahmen der Ziffer 7.
4. Gefährliche Güter
- Die Beförderung von Gütern, die Gefahrgüter im Sinne der nationalen oder internationalen Gefahrgutvorschriften (z.B. ADR) sind, ist nach vorheriger Absprache mit Innight gemäß den in den Vorschriften genannten limitierten Mengen zulässig. Nähere Informationen sowie Hinweise zum Transport von Gefahrgut sind im Gefahrgutleitfaden enthalten, den Sie im Internet unter www.tntinnight.de oder auf Wunsch von Ihrer Innight-Niederlassung erhalten. Ein Vertrag über die Beförderung von gefährlichen Gütern kommt nicht zustande, soweit der Auftraggeber die Sendung nicht als Gefahrgut im Sinne der nationalen und internationalen Gefahrgutvorschriften deklariert.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gültigen ADR Verpackungsvorschriften einzuhalten, ein ADR Beförderungspapier (siehe Innight ADR Gefahrguterklärung) zu erstellen, die Sendung zu avisieren und eine schriftliche Weisung zu erstellen. Eine separate Übergabe von Packstück (Gefahrgut) und Dokumentation an Innight bzw. den beauftragten Frachtführer/Fahrer ist vom Auftraggeber sicherzustellen. Beförderungspapiere und schriftliche Weisungen sind für Limited Quantities nicht erforderlich, jedoch muss eine Bereitstellung des Packstücks mit dem Gefahrgut und eine Information bzgl. der gefährlichen Güter an Innight bzw. den Frachtführer/Fahrer erfolgen.
- Innight akzeptiert keine Sendungen, deren Inhalte von der ICAO, der IATA oder einer zuständigen Behörde oder anderer Organisationen als Gefahrgut eingestuft sind.
- Bei dem Transport von Gefahrgut übernimmt Innight keine Laufzeitgarantie. Jegliche Transportfrist ist in diesem Fall ausgesetzt. Für Gefahrgut muss zwingend ein abschließbarer Abstellplatz vorhanden sein. Ist dies nicht der Fall, wird das Gefahrgut in die TNT Innight Niederlassung retourniert und auf Kosten des Auftraggebers gelagert, bis es zu einer erneuten, kostenpflichtigen Zustellung kommt.
5. Allgemeine Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber hat das Transportgut transportüblich (für Umschlag und Lkw-Transport tauglich) zu verpacken.
- Falls nichts anderes in wenigstens Textform vereinbart worden ist, erfolgt die Beladung durch den Auftraggeber und die Entladung durch Innight bzw. den beauftragten Frachtführer/Fahrer.
- Weisungen sind rechtzeitig zu erteilen.
- Der Auftraggeber hat die für den Transport erforderlichen Daten rechtzeitig mitzuteilen (etwa per KDÜ). Liegen die Daten nicht rechtzeitig vor, darf Innight vom Transport absehen; in jedem Fall sind etwaige hierdurch verursachte Mehrkosten vom Auftraggeber zu tragen.
- Jede Sendung ist mit einer von Innight zur Verfügung gestellten und/oder mit Innight abgestimmten und durch Innight freigegebenen Versanddokumentation zu versehen. Dies schließt das Aufbringen eines Innight eigenen oder von Innight bzw. dem Frachtführer/Fahrer lesbaren Barcodes durch den Auftraggeber ein. Nicht mit einem von Innight lesbaren Barcodelabel oder ohne ein Label versehenes Transportgut ist von der Beförderung ausgeschlossen. Innight darf dieses aus dem Beförderungsablauf aussondern und dem Auftraggeber gegen Kostenerstattung und auf Risiko des Auftraggebers zurücksenden, es sei denn, Innight bzw. der Frachtführer kann anhand eindeutig erkennbarer anderweitig zugegangener Sendungsdaten die Sendung/das Packstück selbst mit einem Label versehen. Die hierfür entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber. Sofern Innight trotzdem befördert, gilt die vereinbarte Zustellfrist nicht.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, jedes Transportgut mit den erforderlichen Begleitpapieren zu versehen, diese pflichtgemäß auszufüllen und auf Verlangen unverzüglich weitere notwendige Auskünfte zu erteilen.
- Eine Kündigung durch den Auftraggeber gemäß § 415 HGB nach Übergabe der Sendung an Innight bzw. den beauftragten Frachtführer/Fahrer ist nur zulässig bis spätestens 18 Uhr am Tag der Abholung, schriftlich eingehend bei Innight.
- Einzelkolli, deren Gewicht 100 kg brutto bzw. deren Einzelmaße 3,20 m Länge oder 1,20 m Breite oder 1,50 m Höhe überschreiten, sind bis um 13:00 Uhr des Abholtages ausdrücklich per Telefax mit einem Schwergutavis (über Innight-Niederlassungen zu beziehen) anzumelden. Innight ist berechtigt, bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben, die Beförderung der Sendung zu verweigern und ohne weitere Ankündigung gegen Kostenerstattung an den Auftraggeber zurück zu senden. Erfolgt dennoch eine Übernahme eines solchen Gutes zum Transport, ist die Transportfrist ausgesetzt. Bei Kolli mit einem Bruttogewicht von mehr als 100 kg hat der Auftraggeber auf seine Kosten für die Bereitstellung der erforderlichen Entladehilfsmittel am Ablieferort Sorge zu tragen.
- Auch in einem hochwertigen Transportnetzwerk bleiben Restrisiken. Besonders wichtige und/oder wertvolle Sendungen melden Sie deshalb bitte vorher zur Festlegung besonderer Sicherheitsmaßnahmen an.
6. Tarife und Zahlungsbedingungen/Preisanpassung
- Für jede Leistung gelten die Tarife und Preise in den jeweils gültigen Tarif- und Preislisten der Innight, wobei sich alle Entgelte zzgl. Mautkosten, Treibstoffkostenzuschlag (DKZ), Zuschlag für Haftungserhöhung für Vermögensschäden (ITLL) und jeweils gültiger gesetzlicher Umsatzsteuer verstehen. Die am Tag der Auftragserteilung gültigen Tarife und Preise sind maßgebend für die Berechnung des Entgeltes. Ihre Innight-Niederlassung sendet Ihnen gerne auf Wunsch die Tarifunterlagen zu.
- Innight fertigt grundsätzlich frei Haus-Sendungen ab. Unfrei-Sendungen sind als solche ausdrücklich auf dem Innight erteilten Auftrag zu deklarieren. Eine Nachnahmeanweisung ist hiermit nicht verbunden. Innight ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Entgelt bei dem Empfänger einzuziehen. Der Auftraggeber bleibt stets zur Zahlung des Entgeltes gegenüber Innight verpflichtet.
- Soweit nichts anderes vereinbart, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug, in der in der Rechnung angegebenen Währung, fällig. Dem Rechnungsbetrag werden 6% Finanzierungskosten zugeschlagen, die bei Zahlung der Rechnung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum abzugsfähig sind. Die Rechnungsstellung erfolgt wöchentlich zzgl. 5,00 Euro Porti/Papiere je Rechnung, es sei denn der Rechnungsempfänger nimmt am Lastschriftverfahren teil. Befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsrückstand, ist Innight berechtigt, weitere Leistungen zu verweigern. Im Falle einer Mahnung wird eine Mahngebühr von 5,00 Euro in Rechnung gestellt.
- Muss wegen falscher Angaben im Speditionsauftrag oder weil der Empfänger einer "Unfrei" - Sendung die Zahlung verweigert, eine neue Rechnung erstellt werden, wird eine Gebühr in Höhe von netto 17,80 Euro berechnet. Wird das Hinzufügen von Speditionsaufträgen/Frachtbriefen zu den Rechnungen gewünscht, wird hierfür netto 1,00 Euro pro Anlage berechnet.
- Die Beförderung von im Einzelfall schriftlich vereinbarten Nachnahmesendungen erfolgt nur im Rahmen der Zustellung in den Tagstunden. Die Übergabe der Sendung erfolgt nur gegen Zahlung des festgelegten Betrages in bar oder in einem getrennten Verfahren gegen Verrechnungsscheck. Pro Nachnahmesendung wird eine Gebühr von 2% des Nachnahmebetrages, mindestens jedoch 12,00 Euro, erhoben. Ansonsten gelten für Nachnahmen die Bestimmungen des HGB, insbesondere § 422 HGB.
- Falls und soweit Innight und der Auftraggeber nichts anderes vereinbart haben, gilt für Preiserhöhungen Folgendes: Erhöhen sich die Transportkosten der Innight durch Einführung oder Steigerung vom Gesetzgeber unmittelbar oder mittelbar veranlasster Kosten, die Teil der Fracht sind, etwa Steuern (nicht jedoch Umsatzsteuer), Gebühren (insb. Maut), und Arbeitskosten (insb. Tariflohnänderungen), ist Innight berechtigt, solche Erhöhungen ab dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens an den Auftraggeber nach entsprechender ausführlicher Information weiterzubelasten, allerdings nur für den Fall, dass sich dadurch die Transportkosten der Innight insgesamt um mind. 1 % und/oder die jeweilige Einzelkostenposition um mind. 3 % jeweils gegenüber dem Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags erhöhen. Ein Preisanpassungsanspruch besteht darüber hinaus bei Kraftstoffpreissteigerungen, die zu einer Erhöhung der Transportkosten der Innight wie zuvor beschrieben führen. Innight wird den Auftraggeber auch hierüber vorab informieren. Ein Anspruch auf Offenlegung der Preiskalkulation besteht nicht. Widerspricht der Auftraggeber innerhalb eines Monats schriftlich der Preisanpassung und erzielen Innight und der Auftraggeber nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang des Widerspruchs eine Einigung über die Höhe der Preisanpassung, so können Innight und/oder der Auftraggeber den Vertrag bzw. die Zusammenarbeit mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende kündigen.
7. Haftung / Beschränkung der Haftung / ITLL / Schadenanzeige
- Liegt bei einem Transport auf dem Luftweg das Endziel oder ein Zwischenstopp in einem anderen als dem Absenderland, kann die Beförderung dem Warschauer Abkommen und/oder dem Montrealer Übereinkommen unterliegen, die in der Regel die Haftung von Innight für Verlust oder Beschädigung begrenzen.
- Sofern die internationalen Luftverkehrsabkommen oder die CMR oder sonstiges zwingendes
Recht gelten, wird die Haftung von Innight gemäß diesen Bestimmungen geregelt und beschränkt.
Findet zwingendes Recht keine Anwendung, insbesondere im nationalen Güterverkehr, bestimmt sich die Haftung von Innight wie folgt:
Die Haftung von Innight für Güterschäden ist auf 2 Sonderziehungsrechte (SZR) pro beschädigtem oder in Verlust geratenem Kilogramm des Sendungsgutes begrenzt. Die Haftung von Innight für andere als Güterschäden mit Ausnahme von Personenschäden und Sachschäden an Drittgut ist der Höhe nach begrenzt auf das Dreifache des Betrages, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre, höchstens auf einen Betrag von EUR 100.000,00 je Schadenfall. Die §§ 431 Abs. 3, 433 HGB bleiben unberührt. Bei verfügten Lagerungen ist die Haftung von Innight für Güterschäden auf EUR 5,00/kg, für Vermögensschäden auf EUR 5.000,00 je Schadenfall begrenzt. Bei Inventurdifferenzen findet eine wertmäßige Saldierung von Fehl- und Mehrbeständen statt. Die Haftungsbegrenzungen gelten entsprechend §§ 434, 436 HGB auch für außervertragliche Ansprüche. Vorstehende Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die Innight, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten wird, begangen hat.
Gemäß jeweils gültigem Tarif gilt eine Haftungserhöhung für Vermögensschäden (ITLL) bis EUR 1.000 über die Haftungsbedingungen hinaus als vereinbart, es sei denn, der Auftraggeber hat hierauf schriftlich verzichtet. Schadensersatzansprüche können nur anerkannt werden, wenn die Mitteilungspflichten aus Ziffer 7 Absatz 5 erfüllt werden. Die Höherhaftung für Vermögensschäden (ITLL) gilt nicht bei Retouren. - Innight haftet bei Retouren von Transportgut nicht für Beschädigungen, falls und soweit für Innight bzw. den beauftragten Frachtführer/Fahrer bei Übernahme des Transportgutes nicht einwandfrei erkennbar war, ob diese Beschädigung möglicherweise bereits vorhanden war. Bei Verlust eines Retourgutes/einer Retoursendung gilt Absatz 2 entsprechend.
- Unabhängig von bzw. ergänzend zu einer etwaigen Haftung nach diesen Regeln gewährt Innight bei jedem innerdeutschen Transport im Falle des Verlustes oder der Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme bis zur Ablieferung eine freiwillige Ersatzleistung in Höhe des Nettowarenwertes bis zu einem Höchstbetrag von 1.000,00 Euro, bei transportüblich unverpackten und/oder leicht zerbrechlichen Gütern jedoch nur bis zu einem Höchstbetrag von 77,00 Euro, jeweils pro Sendung und nach Maßgabe der Bestimmungen dieser AGB. Diese freiwillige Ersatzleistung wird nicht gewährt, wenn die Güter durch einen anderen als Innight (z.B. den Wareninteressenten, den Auftraggeber oder den Empfänger) transportversichert sind. Diese freiwillige Ersatzleistung wird nicht bei Retouren gewährt.
- Alle Schäden im Rahmen des Nachtexpress müssen vom Auftraggeber oder vom Empfänger bis spätestens 12 Uhr des Ausliefertages, ist dieser ein Samstag, Sonntag oder Feiertag, bis 12 Uhr am nächsten Werktag in Schriftform mit detaillierter Beschreibung des Schadens angezeigt werden. Im Rahmen des Tagexpress müssen diese bis spätestens 16 Uhr des Ausliefertages angezeigt werden. Allgemeine Vorbehalte sind nicht ausreichend. Wird keine Schadensmeldung innerhalb der genannten Meldefrist vorgenommen, wird vermutet, dass das Transportgut ordnungsgemäß ausgeliefert wurde. Ein Anspruch auf Haftung für Güterschäden kann unter solchen Umständen nicht geltend gemacht werden. Beschädigte Güter sind zur Besichtigung und Rückführung mit der ursprünglichen Transportverpackung durch Innight und/oder einen Beauftragten der betroffenen Versicherung bereitzuhalten.
- Wünscht der Auftraggeber den Abschluss einer Höherversicherung im nationalen (mit einer Deckungssumme größer als 1.000,00 Euro pro Sendung) respektive im internationalen Expressverkehr (auf spezielle Anfrage), wird eine solche Höherversicherung nach schriftlichem Auftrag gegen Zahlung einer entsprechenden Prämie von Innight abgeschlossen. In dem Auftrag ist der Betrag der gewünschten Deckung zu dokumentieren.
8. Prüfung des Transportgutes / Inspektionsrecht/ Angaben zum Transportgut und Lademittel
- Innight ist grundsätzlich nicht zur Prüfung geschlossener Behältnisse oder verpackter Sendungen verpflichtet, behält sich aber vor, Sendungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu öffnen und zu prüfen. Im Rahmen der Prüfung ist auch eine Durchleuchtung der Sendung mit Röntgenstrahlen möglich. Hierbei kann es auch bei sachgemäßer Durchführung zu Schäden an strahlungsempfindlichen Gütern kommen. Eine Haftung von Innight hierfür ist ausgeschlossen. Innight ist insbesondere auch zur Öffnung und Prüfung der Sendung berechtigt, falls begründete Zweifel an der Richtigkeit des vom Auftraggeber angegebenen Warenwertes bestehen, wenn sich die Fracht nach dem Warenwert berechnet.
- Je Sendung ist das tatsächliche Gewicht in Kilogramm anzugeben. Ist vom Auftraggeber das Gewicht einer Sendung nicht oder fehlerhaft angegeben, ist Innight berechtigt, die Sendung nachzuwiegen bzw. wiegen zu lassen und das korrekte Transportentgelt dieser Sendung zu ermitteln. Alternativ darf Innight bei einer nicht gegebenen Möglichkeit einer Nachverwiegung, gleich aus welchem Grund, pauschal ein Sendungsgewicht von 35 kg annehmen und dies als Grundlage für die Berechnung des Frachtentgeltes verwenden. Etwaige aus einer Überladung folgende Schäden sowie Aufwendungen der Innight bzw. des beauftragten Frachtführers/Fahrers sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
- Transport- und Verpackungsmittel werden von Innight, vorbehaltlich anders lautender schriftlicher Vereinbarungen, weder zur Verfügung gestellt noch getauscht und/oder zurückgeführt. Eine Haftung der Innight für die Wiederbeschaffung solcher Verpackungsmittel des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn, der Verlust wurde durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten herbeigeführt.
9. Elektronische Hilfsmittel / Zustellnachweis
Soweit die Sendungszustellung durch eine elektronische Unterschrift des Empfängers bestätigt
wird, erklärt der Auftraggeber sein ausdrückliches Einverständnis, dass die spätere Reproduktion
dieser aufgezeichneten Unterschrift als Abliefernachweis gilt.
Gleiches gilt für die elektronisch protokollierte Zustellung durch Innight mit elektronischen Hilfsmitteln
im Rahmen des Nachtexpress.
10. Datenschutz
Innight ist berechtigt, die Daten, die vom Auftraggeber bzw. dessen Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen, dem Empfänger bzw. dessen Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen im Zusammenhang mit der von Innight zu erbringenden Leistung angegeben werden bzw. Voraussetzung für das Erbringen einer ordnungsgemäßen Leistung seitens Innight und der beauftragten Frachtführer/ Fahrer sind, bis auf schriftlichen Widerruf zu sammeln, zu speichern, zu verarbeiten und an die beteiligten Personen erforderlichenfalls weiterzuleiten.
11. Form
Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die unwirksame Bestimmung so umzudeuten, zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck möglichst gleichkommend verwirklicht wird. Dasselbe gilt, wenn bei Durchführung der AGB eine ergänzungsbedürftige Regelungslücke offenbar wird.
13. Schlussbestimmungen
- Ansprüche gegen Innight können vom Auftraggeber ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Innight nicht abgetreten werden. Das gleiche gilt für etwaige Anspruchsverpfändungen.
- Die Aufrechnung mit Gegenforderungen und/oder Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist nur zulässig mit rechtskräftig festgestellten oder von Innight anerkannten Gegenansprüchen.
- Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus Verträgen und Vereinbarungen auf Basis dieser AGB ist, falls nicht anders vereinbart, der Ort derjenigen Niederlassung/Zweigstelle der Innight, an die der Auftrag gerichtet wurde.
- Es gilt deutsches Recht.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten ist Mannheim.
